Die EAG-Investitionsförderung
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist das Kerninstrument der österreichischen Energiepolitik. Es legt nicht nur das Ziel von 100% erneuerbarem Strom bis 2030 fest, sondern regelt auch die Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen. Die Investitionsförderung wird über Fördercalls mit fixen Terminen vergeben.
So beantragst du die EAG-Förderung
⚠️ Wichtigste Regel: Den Förderantrag immer VOR der Inbetriebnahme der Anlage stellen. Wer erst nach der Installation einreicht, verliert den Anspruch auf die Bundesförderung.
Landesförderungen — zusätzliches Potenzial
Zusätzlich zur Bundesförderung haben fast alle Bundesländer eigene Programme. Diese sind oft weniger bekannt, aber können die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern.
Tipp: Förderprogramme auf Gemeinde-Ebene sind oft unbekannt aber real — ein Anruf beim Gemeindeamt lohnt sich. Außerdem: Manche Energieversorger (z.B. EVN, Energie Steiermark) bieten eigene PV-Bonusprogramme an.
Strom gemeinsam erzeugen
Wer kein eigenes Dach hat, kann einer Energiegemeinschaft beitreten und trotzdem von PV-Strom profitieren. Mehrere Haushalte teilen sich eine gemeinsame Anlage und rechnen den Strom über den Netzbetreiber ab.
Alle Details zu Energiegemeinschaften, gesetzlichen Grundlagen und wie du eine findest oder gründest: erneuerbareenergiegemeinschaften.at →